Hinweise für Spender

Einzelspender erhalten grundsätzlich bei vorliegender Adresse eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Spenden bis 200.- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt im Allgemeinen ein „vereinfachter Nachweis“. Dies ist z.B. ein PC- Ausdruck der Buchungsbestätigung oder Kopie des Kontoauszuges.Für Spenden, die Bestandteil einer Sammlung mit Spenderliste sind, wird bei vorliegender Adresse eine Spendenbescheinigung ausgestellt.Dienststellen … Hinweise für Spender weiterlesen