Mitglied werden

Anforderungen an ein ordentliches Mitglied

Das ordentliche Mitglied des Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. wird auf der jährlich stattfindenen Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Jahrem gewählt bzw. weiter bestätigz.

Das ordentliche Mitglied ist der „verlängerte Arm“ des Vorstandes vor Ort und sollte an den sozialen belangen seiner Kameraden/Kameradinnen und deren Angehörigen/Hinterbliebenen interessiert sein und kann Soldat/Soldaton jeder Dienstgradgruppe sein. Das Mitglied wirkt mit an der satzungsgemäßen Erfüllung der Vereinsaufgaben. Während seiner Tätigkeit für das Soldatenhilfswerk est er unfallversichert.

  • Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben (z.B. Wahl/Bestätigung des Vorstandes, der Mitglieder und Kassenprüfer, Entgegennahme von Berichten, Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes bzw. über Satzungsänderungen etc.
  • Teilnahme an Spendenausschusssitzungen, in denen über die Anträge auf Unterstützung entschieden wird. (ca. 1-2 mal im Jahr)
  • Vertreten des Soldatenhilfswerks im örtlichen Umfeld bei militärischen oder zivilen Versanstaltungen (z.B. Konzerten, Tag der offenen Tür, Tagungen, etc)
  • Übernahme der Informationen und der Unterrichtung über das Soldatenhilfswerk in den Einheiten und Verbänden; Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr bzw. in der Öffentlichkeit; allgemeiner Vortrag wird zur Verfügung gestellt
  • Werben um Spenden in und außerhalb der Bundeswehr einerseits und hinweisen auf die Möglichkeiten des Soldatenhilfswerks zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Kameraden und Kameradinnen andererseits
  • Ansprechpartner für Vorgesetze und Kameraden bei Notlagen/finanziellen problemen; das Mitglied kennt die Verfahren bei der Beantragung von Unterstützungsmöglichkeiten
  • Eigene Ideen entwickeln, um den Bekanntheitsgrad des Soldatenhilfswerks zu erhöhen.

Es gibt keinen Aufnahmeantrag!


Vorschläge für neue Mitglieder werden generell formlos durch die zuständigen Diszplinarvorgesetzte(n) an uns übersandt. Somit wird sichergestellt, dass diese(r) involviert wurde und notwendige Dienstreisen unterstützt werden.