Hinweise für Spender

Einzelspender erhalten grundsätzlich bei vorliegender Adresse eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Spenden bis 200.- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt im Allgemeinen ein „vereinfachter Nachweis“. Dies ist z.B. ein PC- Ausdruck der Buchungsbestätigung oder Kopie des Kontoauszuges.Für Spenden, die Bestandteil einer Sammlung mit Spenderliste sind, wird bei vorliegender Adresse eine Spendenbescheinigung ausgestellt.Dienststellen … Hinweise für Spender weiterlesen

Unsere Hilfe

Die Aufgabe des Soldatenhilfswerks, Soldaten und ihren Familien die Hand in unverschuldeten Notlagen zu reichen, ist heute so aktuell wie zum Zeitpunkt seiner Gründung am 18. Oktober 1957. Als Selbsthilfeorganisation aller Soldaten/Soldatinnen der Bundeswehr hilft das SHWBw rasch und zielgerichtet dort, wo staatliche oder versicherungsrechtliche Unterstützung noch nicht, nicht mehr oder auch gar nicht greift.„Einsatzgebiet“ … Unsere Hilfe weiterlesen

Unsere Hilfe

Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V. Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. leistet schnelle und unbürokratische Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die „Einsatzgebiete“ des gemeinnützigen Vereins sind Unglücke, Unfälle, Krankheiten oder andere Schicksalsschläge. Dies umfasst auch Hilfen für im Einsatz zu Schaden gekommene oder gefallene Soldaten und deren Angehörige. Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V. besteht … Unsere Hilfe weiterlesen