Das Soldatenhilfswerk ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Vorsatz gemacht hat, schnelle und unbürokratische Hilfe in Fällen unverschuldeter Not für Soldatinnen und Soldaten als auch beorderte Reservistinnen und Reservisten, zu leisten.
Den Vereinsvorsitz des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr e.V. hat traditionell der Generalinspekteur der Bundeswehr inne. Zurzeit ist Herr General Eberhard Zorn der Vorsitzende. Stellvertreter des Vorsitzenden ist Herr Generalstabsarzt Dr. Stephan Schoeps.
Ein dreiköpfiges Team bildet den hauptamtlichen Geschäftsführenden Vorstand des Vereins. Dieser wird durch eine kleine Geschäftsstelle mit Sitz auf der Hardthöhe in Bonn unterstützt.
Der Referent „Betreuung im Einsatz“ der Abteilung Führung Streitkräfte beim Bundesministerium der Verteidigung, derzeit Herr Oberstleutnant Steffen Heinrich, ist aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit von Amts wegen Mitglied des Vorstands.
Zurzeit sind rund 190 Soldatinnen und Soldaten aus allen Organisationsbereichen und Teilstreitkräften der Bundeswehr als ordentliche Mitglieder für den Verein ehrenamtlich tätig. Ihre Wahl findet auf der alljährlichen Mitgliederversammlung des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr e.V. statt. Die Mitglieder sind an ihren jeweiligen Standorten die Repräsentanten des Vereins. Sie entscheiden in den regelmäßig stattfindenden Spendenausschusssitzungen auch über die Vergabe der Spendenmittel an bedürftige Kameraden und Kameradinnen in Form von Kameradschaftshilfen.
Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet unmittelbar über notwendige Soforthilfen.
Alle anderen Fälle werden für die Entscheidung im Spendenausschuss aufbereitet.
Der Spendenausschuss ist das alleinige Entscheidungsgremium über die Vergabe von Unterstützungsleistungen in schwierigen und komplexen Fällen. Der Spendenausschuss besteht ausschließlich aus Vereinsmitgliedern, die zu diesem Anlass eingeladen werden. Es sind mindestens fünf Mitglieder zur Abstimmung erforderlich und nur sie sind im Ausschuss stimmberechtigt. Der Spendenausschuss tagt im Allgemeinen einmal pro Monat. In dringenden Fällen werden außerordentliche Sitzungen einberufen.
Lass uns zusammen etwas aufbauen.